Parteien, deren Jugendorganisationen und deren Wählervereinigungen, können für politsche Veranstaltungen Räumlichkeiten im Bürgerhaus des Stadtteils Bahnstadt e. V. anmieten, sofern Kapazitäten vorhanden sind.

Voraussetzung ist, dass die Veranstaltung;

  • von den Gebietsverbänden auf Orts- und Kreisebene durchgeführt werden oder
  • sich an das regionale Publikum richten.
  • Um dies zu gewährleisten, muss die veranstaltende Partei bzw. Wählervereinigung etc. die folgende Erklärung abgeben und dem Bürgerhaus zum Zeitpunkt der Vermietungsanfrage zukommen lassen: Erklärung Parteien