Rechtliche Rahmenbedingungen:

Da es sich bei den Bürgerhäusern in Heidelberg um kommunale öffentliche Einrichtungen handelt, werden Räume nach Maßgabe freier Termine an politische Parteien, deren Jugendorganisationen sowie Wählervereinigungen für Veranstaltungen überlassen. Voraussetzung ist, dass sie

- von den Gebietsverbänden auf Orts- und Kreisebene gebucht und durchgeführt werden

- einen konkreten Bezug zur Stadt Heidelberg haben, das heißt sich überwiegend an die Einwohnerinnen und Einwohner von Heidelberg richten. Um dies zu gewährleisten, muss die veranstaltende Partei bzw. Wählervereinigung etc. die Erklärung bzgl. Parteien abgeben und dem Bürgerhaus zum Zeitpunkt der Vermietungsanfrage unterschrieben zukommen lassen. In der Erklärung verpflichtet sich die anmietende Partei, das Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Heidelberg über die Parteiveranstaltung zu informieren. Liegt die Erklärung Parteien ordnungsgemäß ausgefüllt vor und sind die Räume zum angefragten Zeitpunkt grundsätzlich für eine Anmietung verfügbar sowie für die Personenzahl geeignet, so ist die Vermietung durchzuführen. Eine weitere Abwägung durch den vermietenden Stadtteilverein ist auf Grund des Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht vorzunehmen.

Sicherheitsaspekt:

Droht durch die Parteiveranstaltung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, kann dies eine Ablehnung durch die Stadt Heidelberg rechtfertigen, wenn die Gefahr nicht durch polizeiliche Mittel beseitigt werden kann. Geht die Gefahr nicht von der Partei selbst, sondern von Dritten (z.B. Demonstranten) aus, kann die Zulassung nur dann versagt werden, wenn andere Handlungsoptionen gegen die Dritten (z.B. in Form von Demonstrationsauflagen) nicht zur Verfügung stehen. Diese Bewertung nimmt ausschließliche die Stadt Heidelberg unter Zuhilfenahme der Ordnungsbehörden vor.

Letztlich entscheidet die Stadt Heidelberg im Einzelfall aufgrund der Bewertung der vorliegenden Gesamtsituation, ob eine politische Veranstaltung in den städtischen Bürgerhäusern stattfinden darf oder eine bereits erfolgte Vermietungszusage aufgrund von Sicherheitsbedenken zurückgezogen wird.