Allgemeine Vorgaben und Richtlinien:

  • 1.Die Plakatierung muss mindestens 6 Wochen vor der geplanten Anbringung (somit 4 Wochen vor Plakatierungsbeginn) schriftlich per Email beim Stadtteilverein Bahnstadt e.V. beantragt werden (Kontakt, siehe auch Plakatierungsrichtlinie Bahnstadt ). Nur wenn die schriftliche Genehmigung vorliegt, kann der Stadteilverein rechtzeitig über den Antrag entscheiden.

    2.In der Anfrage müssen folgende Informationen genannt werden: Name des veranstaltenden Vereins/ der Partei oder ähnliches, Kontaktdaten der verantwortlichen Person (Telefon & Email), Titel und Zeitpunkt/Zeitraum der Veranstaltung und Foto des/ der Plakate.

    3.Die Entscheidung des Stadtteilvereins Bahnstadt wird dem Antragsteller zwei Wochen nach Antragstellung schriftlich mitgeteilt.

    4.Der Antragsteller leitet die schriftliche Genehmigung zur Plakatierung des Stadtteilvereins Bahnstadt formlos per E-Mail an das Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Heidelberg weiter (Kontakt, siehe unten und   Plakatierungsrichtlinie Bahnstadt ).

    5.Der Plakatierungszeitraum beginnt mittwochs und endet 13 Tage später dienstags (in Anlehnung an die städtische Veranstaltungsplakatierung). Die Plakate sind dann umgehend zu entfernen. Die Veranstaltung muss in der zweiten Woche des Plakatierungszeitraums stattfinden.

    6.Nur an den genannten Standorten dürfen Plakate angebracht werden.

    7.An den genannten Standorten dürfen jeweils zwei Plakate angebracht werden, die Rücken an Rücken angebracht sind (Plakate dürfen nicht übereinander angebracht werden).

    8.Die Plakate müssen in mindestens 2,20 m (Unterkante Plakat) Höhe angebracht werden, um für die Verkehrsteilnehmer keine Gefahr darzustellen.

    9.Eine Mehrfachbelegung der Standorte durch zwei Antragsteller ist lediglich möglich, wenn die Veranstaltenden sich bereit erklären, die Standorte aufzuteilen.

    Werden Plakate ohne Genehmigung an anderen Standorten als den ausgewiesenen oder niedriger als in Mindesthöhe angebracht bzw. außerhalb des angegebenen Zeitraums auf- oder abgehängt, werden diese Plakate durch eine Fachfirma entfernt und die Kosten dem Antragsteller in Rechnung gestellt!

    Bei Fragen zur Plakatierung wenden Sie sich bitte an einen der unten genannten Kontakte:

Kontakt Stadtteilverein Bahnstadt e. V.

Stadt Heidelberg

Bürger- und Ordnungsamt

Allgemeine Verwaltung und Sonderaufgaben

Adresse

Gadamerplatz 1

69115 Heidelberg

Bergheimer Str. 69

69115 Heidelberg

Telefon 06221 - 4264975

06221 - 58-17433

Email Kontakt1@bahnstadtverein.de Plakatierung@heidelberg.de
Webseite Bahnstadtverein Plakatierung von Veranstaltungen