Die Plakatierung darf ausschließlich für Veranstaltungen des Stadtteilvereins und aller
Vereine im Stadtteil Bahnstadt sowie von Parteien im Stadtteil unter Beachtung der
Regelungen dieser Plakatierungsrichtline und die in der Erlaubnis der Stadt Heidelberg
genannten Bedingungen erfolgen.
1.Die Plakatierung muss mindestens 6 Wochen vor geplantem
Veranstaltungsbeginn (somit spätestens 4 Wochen vor Plakatierungsbeginn)
schriftlich per Email beim Stadtteilverein Bahnstadt e.V. beantragt werden
(Kontakt, siehe unten. Nur wenn die
schriftliche Anfrage mit allen notwendigen Informationen rechtzeitig vorliegt,
kann der Stadteilverein rechtzeitig über den Antrag entscheiden und die
Entscheidung an den Antragsteller kommunizieren.
2.In der Anfrage müssen folgende Informationen genannt werden:
- Name des veranstaltenden Vereins/ der Partei oder ähnliches,
- Kontaktdaten der verantwortlichen Person (Telefon; E-Mail),
- Titel und Zeitpunkt/Zeitraum der Veranstaltung und
- Foto des/ der Plakate.
3.Die Entscheidung des Stadtteilvereins Bahnstadt wird dem Antragsteller zwei
Wochen nach Antragstellung schriftlich mitgeteilt.
4.Der Antragsteller leitet die schriftliche Genehmigung zur Plakatierung des
Stadtteilvereins Bahnstadt formlos per E-Mail an das Bürger- und Ordnungsamt
der Stadt Heidelberg weiter (Kontakt, siehe unten ).
5.Der Plakatierungszeitraum beginnt mittwochs und endet 13 Tage später
dienstags (in Anlehnung an die städtische Veranstaltungsplakatierung). Die
Plakate sind dann umgehend zu entfernen. Die Veranstaltung muss in der zweiten
Woche des Plakatierungszeitraums stattfinden.
6.Nur an den genannten Standorten dürfen Plakate angebracht werden. Siehe
Genehmigte Plakatierungsstandorte Bahnstadt (Standorte 1 - 3; Standorte 4 - 6; Standorte 7 - 8).
7.An den genannten Standorten dürfen jeweils zwei Plakate angebracht werden,
die Rücken an Rücken angebracht sind (Plakate dürfen nicht übereinander
angebracht werden).
8.Die Plakate müssen in mindestens 2,20 m (Unterkante Plakat) Höhe angebracht
werden, um für die Verkehrsteilnehmer keine Gefahr darzustellen.
9.Eine Mehrfachbelegung der Standorte durch zwei Antragsteller ist lediglich
möglich, wenn die Veranstaltenden sich bereit erklären, die Standorte aufzuteilen.
Werden Plakate ohne Genehmigung an anderen Standorten als den
ausgewiesenen oder niedriger als in Mindesthöhe angebracht bzw. außerhalb des
angegebenen Zeitraums auf- oder abgehängt, werden diese Plakate durch eine
Fachfirma entfernt und die Kosten dem Antragsteller in Rechnung gestellt!
Bei Fragen zur Plakatierung wenden Sie sich bitte an einen der unten genannten Kontakte:
Kontakt | Stadtteilverein Bahnstadt e. V. |
Stadt Heidelberg Bürger- und Ordnungsamt Allgemeine Verwaltung und Sonderaufgaben |
Adresse |
Gadamerplatz 1 69115 Heidelberg |
Bergheimer Str. 69 69115 Heidelberg |
Telefon | 06221 - 4264975 |
06221 - 58-17433 |
Buergerhaus@bahnstadtverein.de | Plakatierung@heidelberg.de | |
Webseite | Bahnstadtverein | Plakatierung von Veranstaltungen |